Aufbruch 2016
Für eine neue Flüchtlingspolitik

Resolution

 

Die Bundeskanzlerin hat 2015 eine Entscheidung getroffen, die einen Verfassungsbruch Artikel 16a darstellt und nicht vom  Parlament beschlossen wurde. Diese Entscheidung, die eine unkontrollierte Massenzuwanderung zur Folge hatte und nie revidiert wurde, hat sowohl die deutsche Gesellschaft, als auch die Staaten Europas zutiefst gespalten. Sie wird schwerwiegende Folgen für den sozialen Frieden, die innere Sicherheit, die Staatsfinanzen, das Bildungswesen und die Bevölkerungsentwicklung haben. 

Die Bundeskanzlerin weigert sich weiterhin sowohl die Grenzen wirksam zu kontrollieren, als auch eine Obergrenze für die Flüchtlingszuwanderung festzusetzen.

Dass gar kein politischer Wille zur wirksamen Eindämmung der illegalen Massenzuwanderung besteht ist daran erkennbar, dass nach Schließung der Balkanroute durch Ungarn und Mazedonien, europäische Marineeinheiten im Rahmen der Operation „Sophia“ Flüchtlingsboote sicher über das Mittelmeer geleiten und somit als Erfüllungsgehilfen illegaler Schlepperbanden tätig sind.

Deshalb fordern die Unterzeichnenden folgende Maßnahmen, um diesen Zustand ein Ende zu setzen, bevor der Zustand uns ein Ende setzt:

Die Obergrenze hinsichtlich der Belastbarkeit Deutschlands ist durch die Massenzuwanderung in 2015 und 2016 bereits überschritten. Daher konsequente Abschiebung aller straffälliger Zuwanderer und abgelehnter Asylbewerber, sowie Festlegung einer Obergrenze von maximal 100.000 Asylbewerbern ab 2017, inklusive Familiennachzug, der rigoros auf ein Minimum zu beschränken ist.
Grenzsicherung durch lückenlose Kontrollen an Deutschlands Außengrenzen, solange das Dublin-Abkommen außer Kraft gesetzt ist und die Außensicherung des Schengenraumes nicht funktioniert.

Rigorose Beschneidung der Pullfaktoren – die Leistungen der Sozialsysteme, welche von den Staats- und Steuerbürger Deutschlands finanziert werden und diesen vorrangig zur Verfügung stehen müssen, sind für Asylbewerber auf ein Minimum zu reduzieren, um die Verbesserung des Lebensstandards als Fluchtgrund weitgehend auszuschalten.

Abgelehnte Asylbewerber sind unverzüglich auszuweisen, die bisher lockere Handhabung langjähriger Duldung ist durch strenge gesetzliche Vorgaben wirksam in ihr Gegenteil zu kehren. Als Asylgrund kann nur die vom Grundgesetz vorgesehene politische Verfolgung anerkannt werden.

Dem Rechtsstaat ist wieder Geltung zu verschaffen, er muss seine Mittel einsetzen und nicht aussetzen. Nichtregierungsorganisationen, wie Kirchen, pro-asyl u.ä., die sich zum Wohle der Flüchtlinge einsetzen wollen, müssen sich auf humanitäre Maßnahmen beschränken. Sie dürfen nicht das Recht haben gesetzliche Maßnahmen des Staates zu behindern oder zu unterlaufen. Bei Zuwiderhandlung sind diesen Organisationen die staatlichen Zuwendungen zu streichen, im äußersten Falle sind sie zu verbieten.

Dies gilt gleichermaßen für schon bestehende rechtsfreie Räume, entstanden durch Parallelgesellschaften und kulturfremde Zuwanderer, die die deutschen Gesetze nicht anerkennen wollen. Schariagesetze, Kinder- und Zwangsehen, Vielweiberei, mafiöse Clanherrschaft, u.ä. sind mit den europäischen Rechtsnormen nicht zu vereinbaren und dürfen nicht geduldet werden.

Hinwendung zu mehr Demokratie durch Einführung von Volksentscheiden.
Die gegenwärtige Staatskrise ist auch eine Krise der Demokratie in Deutschland und wenn man daraus eine Lehre ziehen kann, dann die traurige Erkenntnis, dass das Parlament als Volksvertretung und Kontrollorgan der Regierung völlig versagt hat. Absolutistische Entscheidungen im Stile einer Kanzlerdiktatur darf es zukünftig nicht mehr geben.

Der Islam gehört nicht zu Deutschland, denn seine Prinzipien, die sich nicht nur auf die Religionsausübung, sondern auf das gesamte gesellschaftliche Leben  beziehen, sind weder mit dem deutschen Grundgesetz, noch mit den freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Werten Europas zu vereinen. Ebenso wenig darf eine flächendeckende Ausbreitung und Dominanz des Islam weiterhin geduldet werden, wenn Europa seine christliche Tradition bewahren will. Die freie Religionsausübung im Sinne des Grundgesetzes ist Privatsache und steht jedem frei. Der Gewährung von Sonderrechten für Muslime und Neubauten von Moscheen ist entschieden Einhalt zu gebieten, um der fortschreitenden Islamisierung Europas ein Ende zu setzen.

Bei Umsetzung der obigen Forderungen ist eine Begrenzung der Integrationsleistungen möglich und sinnvoll. Diese sollten sich auf Personengruppen vornehmlich christlichen Glaubens beschränken, bei denen der wahrhafte Wille zu vollumfänglicher Integration durch Anerkennung unserer Werte erkennbar ist.

 

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