Aufbruch 2016
Für eine neue Flüchtlingspolitik

Schwetzinger Manifest

Bei unserer Mitgliederversammlung am 1. März 2016 haben wir das "Schwetzinger Manifest" beschlossen:

Schwetzinger Manifest 2016

Sechs Punkte für Humanität und kulturellen Selbsterhalt.

1.
Der politische Zustand einer Gesellschaft ist das Ergebnis menschlicher
Entscheidungen, somit auch Fehlentscheidungen. Sie sind kein unabwendbares
Schicksal, sondern durch Personen und Interessen bestimmt. In einer offenen,
demokratischen Gesellschaft sind Fehlentscheidungen und -entwicklungen
korrigierbar, wenn die Betroffenen ihren Willen entschieden vertreten. Das gilt
besonders für die derzeitige Flüchtlingspolitik. Alle Einreisewilligen ins Land
zu lassen, ihre Legitimation u.U. jahrelang zu prüfen und hernach die meisten
Nichtberechtigten nicht mehr zurückführen zu können, ist gesellschaftlich auf
Dauer nicht zumutbar.


2.
Menschen in lebensbedrohlicher Not zu helfen, gebieten Humanität im Geiste von
europäischer Aufklärung und Christentum. Dabei heisst Empathie nicht Leugnung
der Realität und Vernachlässigung praktischer Vernunft. Flüchtlingshelfer
verdienen Achtung und Respekt, wenn sie neben staatlichen Instanzen Menschen in
akuter Not beistehen. Diese Hilfsbereitschaft darf aber nicht zur Umgestaltung
der Gesellschaft missbraucht werden.


3.
Hilfe hat Grenzen. Wenn Politiker Imagewerbung mit notleidenden Menschen
betreiben, wirkt das wie eine Einladung und löst unbeherrschbare
Flüchtlingswellen in Richtung Deutschland aus. Hilfeleistungen von Staat und
Gesellschaft als Vollversorgung darf die eigene Bevölkerung nicht
benachteiligen. Auf faire, vergleichbare Behandlung ist zu achten. Wer
Ungleiches gleich behandelt, handelt ungerecht und fahrlässig.

 
4.
Zur Willkommenskultur gehört auch die Verabschiedungskultur. Wer als
Hilfsbedürftiger Hilfsbereitschaft und Gastrecht nebst Rechtstiteln (Asylrecht,
Flüchtlingskonvention) in Anspruch nimmt, ist zu einem anständigen Benehmen
nach den Sitten und Gebräuchen des Gastlandes verpflichtet. Religiöse
Fanatiker, Kriminelle und Belästiger sind nicht willkommen und verlieren ihr
Gast- und Asylrecht. Sie sind ohne Inanspruchnahme langwieriger Rechtsinstanzen
im vereinfachten Verfahren umgehend in ihr Herkunftsland zurückzuweisen. 

 
5.
Menschen, die schon lange hier leben, wollen mitentscheiden, mit wem sie
zusammenleben wollen und mit wem nicht. Das Verfassungsgebot der
Volkssouveränität ist zu beachten, um eine Zukunft der Gesellschaft ohne
massive Konflikte zu sichern. Der Staat ist verpflichtet, seine Staatsbürger
vor unzumutbarer Zuwanderung zu schützen und seine Grenzen zu kontrollieren, da
die europäische Außengrenzsicherung bisher versagt hat. Wer nach allen Seiten
offen ist, lädt zum Missbrauch ein. Ein deutscher Alleingang ist kein Beitrag
zu europäischer Solidarität. In einer elementaren Frage wie der Einwanderung
entscheidet eine demokratische Mehrheit.

 
6.
Wir rufen alle gewählten Politiker aller demokratischen Parteien auf, diese
Grundsätze zu beachten. Sie stehen in der Verantwortung, im Sinne ihres von den
Wählern verliehenen Mandats und der Verfassung zu handeln und sind in der
Pflicht, praktische Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen, die dem legitimen
Eigeninteresse unseres Volkes keinen Schaden zufügen. 
 

 
01.03.2016,
Bürgerinitiative "Aufbruch 2016"


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